Leistungen
Der Begriff „palliativ“ wurde abgeleitet von dem lateinischen Wörten „pallium“ (Mantel) und „palliare“ (umhüllen, verbergen). Den Schwersterkrankten und Angehörigen soll ein schützender Mantel umgelegt werden.
Von der Diagnosestellung bis zum Tod und darüber hinaus, sind wir Ansprechpartner und werden Sie mit allen Mitteln unterstützen und beraten. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und organisieren alles Nötige für eine professionelle und menschliche Versorgung.
Die Palliativversorgung richtet sich an die Patienten*innen, die von ihren Ärzten als palliativ eingestuft werden. Das bedeutet an einer Erkrankung zu leiden, die nicht mehr kurativ (heilend) behandelt werden kann, fortschreitend und so weit fortgeschritten ist, dass die Lebenserwartung begrenzt ist. Auch die Patientenentscheidung die Therapie nicht mehr fortsetzen zu wollen, macht eine palliative Betreuung möglich.
Wir werden tätig, wenn ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung über häusliche Krankenpflege (Formular 12) für die palliative Behandlungspflege ausgestellt hat.
Cicely Saunders
„Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben“
Leistungsüberblick
Unsere Leistungen sind:
- palliative Behandlungspflege, Symptomkontrolle, Krisenintervention
- Infusionstherapie
- Schmerzpumpen
- Palliative Wundbehandlung
- Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Integration von Ehrenamtlichen
- Letzte Hilfe Kurse
Eine Palliativversorgung ist möglich bei:
- Fortgeschrittenen onkologischen Erkrankungen
- COPD Gold IV
- Herzinsuffizienz NYHA IV
- Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
- Multiple Sklerose (MS)
- fortgeschrittener Demenz
- Morbus Parkinson
- Leberzirrhose
- pAVK
- weiteren fortschreitenden, lebensverkürzenden Erkrankungen.
Unterschied AAPV zur SAPV
Mit dem ersten Hospiz- und Palliativgesetz, das Ende 2015 in Kraft getreten ist, wurden die Verbesserung und Förderung der palliativen Versorgungsstruktur in Deutschland gestärkt und verankert.
Die Palliativversorgung setzt sich u.a. aus zwei Säulen zusammen:
die AAPV – die allgemeine ambulante Palliativversorgung und
die SAPV – die spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
Grundsätzlich bleiben die Ziele gleich: das Lindern von Symptomen, die Erhaltung der Lebensqualität und das Begleiten und Beraten bis zum Versterben und darüber hinaus.
Die Kosten werden, sowohl für die AAPV als auch für die SAPV, von den Krankenkassen getragen.
Keinen Unterschied gibt es in der Gewährleistung einer 24 Stunden Rufbereitschaft und auch die Integration von Ehrenamtlichen, ist immer Teil der Versorgung.
Im SGB V (5. Sozialgesetzbuch) ist die AAPV im § 132a Abs. 2 unter der Häuslichen Krankenpflege verortet und wird von einem Arzt über das Formular 12 (Verordnung über Häusliche Krankenpflege) verordnet. Die Leistung erbringt ein Pflegedienst, der mit den Krankenkassen einen Vertrag über die ambulante palliativpflegerische Versorgung geschlossen hat. Ausschließlich Pflegekräfte mit Palliative Care- Zertifikat dürfen diese Leistungen erbringen. Der Haus- oder Facharzt bleibt Ansprechpartner in allen medizinischen Belangen. Begleitende Therapien wie eine symptomlindernde Chemo- oder Bestrahlungstherapie schließen eine Betreuung durch einen Palliativpflegedienst nicht aus.
Die SAPV ist im § 132d SGB V geregelt und wird durch einen Arzt über das Formular 63 verordnet.
Eine Verordnung kann ausgestellt werden, wenn die allgemeine ambulante Palliativversorgung nicht mehr ausreicht. Laut § 37b SGB V besteht ein Anspruch, wenn Versicherte an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit einer begrenzten Lebenserwartung leiden und eine besonders aufwändige Versorgung benötigen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Richtline mit Kriterien für eine SAPV-Verordnung definiert:
- eine ausgeprägte Schmerzsymptomatik
- eine ausgeprägte neurologische/ psychiatrische/ psychische Symptomatik
- eine ausgeprägte respiratorische/ kardiale Symptomatik
- eine ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik
- ausgeprägte ulzerierende/ exulzerierende Wunden oder Tumore
- eine ausgeprägte urogenitale Symptomatik.
Das SAPV-Team oder auch PKD (Palliativer Konsiliardienst) oder PCT (Palliative-Care-Team) genannt, ist ein multiprofessionelles Team aus Qualifizierten Palliativärzten (QPA), Palliative Care Pflegekräften, Psychoonkologen, Seelsorgern und weiteren Therapeuten. Oftmals wird ein SAPV-Team durch Palliativpflegedienste unterstützt. Wird die Versorgung durch ein SAPV-Team übernommen, sind die Hausärzte nicht mehr involviert.
Die SAPV kann als Vollversorgung, Teilversorgung oder in einer Beratungsleistung erfolgen. Bei einer Beratung wird der behandelnde Hausarzt durch einen QPA unterstützt. Die Versorgung kann vorrübergehend oder dauerhaft notwendig sein, je nach Intensität und Komplexität des jeweiligen Krankheitsverlaufes.
Die SAPV dient der Ergänzung zur AAPV mit dem Ziel die Lebensqualität und Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. Dabei sei hervorzuheben, dass nur ein Teil aller Sterbenden diese besondere Versorgungsform der SAPV benötigt.